Schiffbarkeit und touristische Nutzung künstlich geschaffener Gewässer
Datum: 26.08.20 / 18:00 Uhr
- 20:00 Uhr
VORTRAG
Ort: Alter Verladebahnhof/Vereinshaus Wasser-Stadt-Leipzig e.V., Industriestraße 72, Leipzig
Eintritt frei.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Eine Anmeldung (wie bisher auch) ist erforderlich. Unsere Sicherheits- und Hygieneregeln finden Sie hier.
Wir haben als Veranstalter die Möglichkeit, eine Teilnehmerliste zuführen, um im Falle eines an COVID 19-Erkrankten, eine mögliche Infektionskette herzustellen. Auf Anforderung des Gesundheitsamtes leiten wir die Teilnehmerliste weiter und die Mitarbeiter können die Teilnehmer informieren. Dafür benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen sowie eine Telefonnummer - diese können Sie am Veranstaltungstag hinterlassen. Die erfassten Daten werden mindestens drei Wochen aufbewahrt und nach maximal vier Wochen gelöscht bzw. vernichtet. Ab dem Zeitpunkt der Weitergabe ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich.
mit Reinhard Groß, Landesdirektion Sachsen
Für eine angestrebte touristische Folgenutzung am größten Teil der Tagebaurestseen sind qualifizierte Anforderungen zur Herstellung des Gemeingebrauchs und der Schiffbarkeit zur erfüllen.
Die Referate 42 der Landesdirektion Sachsen bearbeiten an den drei Dienststellen Chemnitz, Dresden und Leipzig die vielfältigen Aufgaben der Oberen Wasserbehörde: Stauanlagen/Talsperren; Bergbausanierung, Braunkohle und Uranabbau; Gewässerausbau/Wasserkraft; Wasserrahmenrichtline sowie Hochwasserentstehungsgebiete. Der Referent Reinhard Gross ist Referatsleiter am Standort Dresden und berichtet zur gesetzlichen Erklärung von Schiffbarkeit für künstlich entstandene Gewässer am Beispiel der ausgeführten oder noch in Herstellung befindlichen Bergbaufolgeseen in Sachsen. Die Grundlage hierfür bildet ein Verfahren zur Feststellung der Fertigstellung der Schiffbarkeit (FdF).